Sonnyside
PONY OF THE AMERICAS
Vanish Chestnut Roan
Homozygot
Stockmaß 138 cm
Geboren 2005
6 Panel n/n
Dam: Santee Skip Model
Sire: Two Eyed Sonny
Sonnyside´s Erfolge
- multiple Grand Champion USA
- 3.Platz der High Point Stallion of the Nation
- 1. Platz long Line Futurity
Deckbedingungen
Die Decksaison beginnt am 01. März eines jeden Jahres und endet am 01. September.
Hygiene & Unterbringung der Stute
- Der Stutenbesitzer garantiert mit Anlieferung seiner Stute ihren einwandfreien Gesundheitszustand, das sie frisch entwurmt ist, eine gültige Tetanusimpfung besitzt und über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.
- Vor der ersten Bedeckung der Stute ist eine Cervix Tupferprobe vorzulegen, die nicht älter als 14 Tage sein soll und die Stute ausdrücklich zur Bedeckung freigibt. Stuten ohne negativer Tupferprobe werden nicht gedeckt.
- Wir nehmen keine Stuten auf die einen Virusabort oder in deren Stall andere Stuten einen Virusabort hatten.
- Eigenheiten, Unarten, Allergien, Futterunverträglichkeiten und Gendefekte (wir empfehlen PSSM Typ 1 Test bzw. rassetypische Erbkrankheiten vorab zu testen) sind dem Hengstbesitzer mitzuteilen um die Stute bestmöglichst unterbringen zu können.
- Bösartige, nicht gesunde oder Stuten mit groben Mängeln sind von der Bedeckung ausgeschlossen.
- Die Stute wird bestmöglichst untergebracht, gepflegt und gefüttert.
- Sollte die Stute keine Boxenhaltung kennen, so ist dies bitte vorab mitzuteilen. Ebenfalls der aktuelle Weidestatus.
- Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet wird, zieht der Hengsthalter nach eigenem Ermessen, im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers einen Tierarzt hinzu.
Decktaxe & Pensionsgeld
- Die Decktaxe ist bei Anlieferung, Pensionskosten bei Abholung der Stute in bar zu entrichten. Eine Rückerstattung von Decktaxe und Pensionskosten bei Nichtträchtigkeit, Resorption, Fehlgeburt oder Totgeburt ist ausgeschlossen.
- Sollte eine Stute, nach Bedeckung nicht tragend geworden sein, so gewähren wir zwei weitere kostenlose Nachbedeckungen in der laufenden Saison. Lediglich die Pensionskosten fallen erneut an. Dieser Anspruch kann nicht weitergegeben, übertragen oder verkauft werden. Außerdem erlischt dieser Anspruch, wenn die Stute verkauft wird oder unser Hengst aus diversen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht.
Im Falle einer Nichtträchtigkeit ist uns dies bitte unverzüglich zu melden um weitere Decksprünge planen zu können. - Das Pensionsgeld begrägt pro Tag 15,- Euro, für Stuten mit Fohlen bei Fuß 20,- Euro. Bei längerem Aufenthalt ist eine Monatspauschale nach vorheriger Absprache möglich.
Haftung
Die Haftung des Pferdehofes für Schäden (umfasst auch Koliken), die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt.
Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus den § 833 und § 834 BGB, auch für sämtliche Personen, die aus Anlass des Deckaktes oder der Einstellung für den Pferdehof tätig werden (§ 278 und § 831 BGB) ausgeschlossen.